Anlage 27 BewG — (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2291)

BewertungsfaktorenBezugseinheitin EUR

Grundbetragpro Ar2,52

Ertragsmesszahlpro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar)0,041

Zuschläge fürBezugseinheitin EUR

Verstärkte Tierhaltungje Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung79,00

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.