Anlage 27 BewG — (zu § 237 Absatz 2) Landwirtschaftliche Nutzung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2291)
BewertungsfaktorenBezugseinheitin EUR
Grundbetragpro Ar2,52
Ertragsmesszahlpro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar)0,041
Zuschläge fürBezugseinheitin EUR
Verstärkte Tierhaltungje Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung79,00
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