Anlage 40 BewG — (zu § 255) Bewirtschaftungskosten

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1840)

Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254

RestnutzungsdauerGrundstücksart

123

Ein- und

ZweifamilienhäuserWohnungseigentumMietwohngrundstück

≥ 60 Jahre182321

40 bis 59 Jahre212523

20 bis 39 Jahre252927

< 20 Jahre273129

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