Anlage 40 BewG — (zu § 255) Bewirtschaftungskosten
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1840)
Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254
RestnutzungsdauerGrundstücksart
123
Ein- und
ZweifamilienhäuserWohnungseigentumMietwohngrundstück
≥ 60 Jahre182321
40 bis 59 Jahre212523
20 bis 39 Jahre252927
< 20 Jahre273129
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