Anlage 42 BewG — (zu § 259 Absatz 1) Normalherstellungskosten

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1847 – 1848)

I.

Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF)

1.

Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. In Anlehnung an die DIN 277-1:2005-02 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden:

Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich c: nicht überdeckt.

Für die Anwendung der Normalherstellungskosten (NHK) sind im Rahmen der Ermittlung der BGF nur die Grundflächen der Bereiche a und b zugrunde zu legen. Balkone, auch wenn sie überdeckt sind, sind dem Bereich c zuzuordnen.

Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen, in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.

2.

Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitzböden und Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, z. B. über abgehängten Decken.

II.

Normalherstellungskosten (NHK)

Normalherstellungskosten in Euro/m2 BGF auf der Grundlage der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010), einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (Kostenstand 2010) sowie eines pauschalen Zuschlages für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, und sonstige Anlagen (3 %)

GebäudeartBaujahrgruppe

vor 19951995 – 2004ab 2005

 1Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)  695  8861 118

 2Banken und ähnliche Geschäftshäuser  736  9371 494

 3Bürogebäude, Verwaltungsgebäude  8391 0711 736

 4Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude1 0041 2821 555

 5Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen1 1641 4881 710

 6Wohnheime, Internate, Alten-, Pflegeheime  8761 1181 370

 7Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser1 3341 7052 075

 8Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen1 1181 4271 859

 9.1Sporthallen1 1331 4471 777

 9.2Tennishallen  8141 0401 226

 9.3Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder1 9782 5243 075

10.1Verbrauchermärkte  582  742  896

10.2Kauf- und Warenhäuser1 0661 3601 633

10.3Autohäuser ohne Werkstatt  757  9681 277

11.1Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise  762  9731 200

11.2Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise  536  680  942

12.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager  283  361  505

12.2Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung  443  567  711

12.3Lagergebäude mit mehr als 25 Prozent Mischnutzung  716  9171 128

13Museen, Theater, Sakralbauten1 5141 8752 395

14Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches  263

15Stallbauten  422

16Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen  623

17Einzelgaragen, Mehrfachgaragen  500

18Carports und Ähnliches  196

19Teileigentum

Teileigentum ist in Abhängigkeit von der baulichen Gestaltung den vorstehenden Gebäudearten zuzuordnen.

20Auffangklausel

Normalherstellungskosten für nicht aufgeführte Gebäudearten sind aus den Normalherstellungskosten vergleichbarer Gebäudearten abzuleiten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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