Anlage 31 BewG — (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2297)
Sondernutzungen
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Hopfenpro Ar13,75
Spargelpro Ar12,69
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
Bewertungsfaktor fürBezugseinheitin EUR
Wasserflächenpro Ar 1,00
Zuschläge für stehende Gewässer
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaftab 1,00 kg bis 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar 2,00
Wasserflächen für Binnenfischerei,
Teichwirtschaft und Fischzucht für
Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 4,00 kg
Fischertrag/Ar pro Ar 2,50
Zuschläge für fließende Gewässer
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftbis 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde12,50
Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 500 Liter/Sekunde
Durchfluss pro Liter/Sekunde15,00
Saatzuchtpro ArAnlage 27
Weihnachtsbaumkulturenpro Ar19,40
Kurzumtriebsplantagenpro ArAnlage 27
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde
Wirtschaftsgebäudepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abbaulandpro Ar 1,00
Geringstlandpro Ar 0,38
Unlandpro Ar 0,00
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.