Anlage 31 BewG — (zu § 237 Absatz 6 und 7) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2297)

Sondernutzungen

Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR

Hopfenpro Ar13,75

Spargelpro Ar12,69

Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

Bewertungsfaktor fürBezugseinheitin EUR

Wasserflächenpro Ar 1,00

Zuschläge für stehende Gewässer

Wasserflächen für Binnenfischerei,

Teichwirtschaft und Fischzucht für

Binnenfischerei und Teichwirtschaftab 1,00 kg bis 4,00 kg

Fischertrag/Ar pro Ar 2,00

Wasserflächen für Binnenfischerei,

Teichwirtschaft und Fischzucht für

Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 4,00 kg

Fischertrag/Ar pro Ar 2,50

Zuschläge für fließende Gewässer

Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftbis 500 Liter/Sekunde

Durchfluss pro Liter/Sekunde12,50

Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaftüber 500 Liter/Sekunde

Durchfluss pro Liter/Sekunde15,00

Saatzuchtpro ArAnlage 27

Weihnachtsbaumkulturenpro Ar19,40

Kurzumtriebsplantagenpro ArAnlage 27

Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, für die kein Bewertungsfaktor festgelegt wurde

Wirtschaftsgebäudepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23

Nutzungsarten Abbauland, Geringstland und Unland

Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR

Abbaulandpro Ar 1,00

Geringstlandpro Ar 0,38

Unlandpro Ar 0,00

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.