Anlage 25 ZApprO — (zu § 132 Absatz 5)Erlaubnis nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 992)
Herrn/Frau ..................................................................
(Vorname, Name – gegebenenfalls abweichender Geburtsname)
geboren am ................................. in ..................................
wird gemäß § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde für die Tätigkeit, die zum Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung
in ................................................................... erforderlich ist,
für die Zeit vom ................................ bis ................................ widerruflich erteilt.
Die Erlaubnis ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von Zahnärzten und Zahnärztinnen, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen.
Die Tätigkeit darf nur in/an ....................... verrichtet werden.
Ort, Datum ........................, ........................
Siegel
.....................................................
(Unterschrift der zuständigen Behörde)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.