Anlage 2 ZApprO — (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3,§ 134 Absatz 1 Satz 4)Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 966)

1.

Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom

2.

Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom

3.

Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe

4.

Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.