Anlage 2 ZApprO — (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3,§ 134 Absatz 1 Satz 4)Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 966)
1.
Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
2.
Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
3.
Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
4.
Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.