§ 29 GKrimDVDV — Bestandteile der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit besteht aus

1.

der Thesis und

2.

der Verteidigung der Thesis.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.