§ 29 GKrimDVDV — Bestandteile der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit besteht aus
1.
der Thesis und
2.
der Verteidigung der Thesis.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.