§ 13 GKrimDVDV — Durchführungsort

(1) Die Module der Fachstudien I werden als Grundlagenstudium am Zentralen Lehrbereich der Hochschule in Brühl durchgeführt. Die Module der Fachstudien II, III und IV werden am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

(2) Das Modul der praxisintegrierenden Studien I wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul der praxisintegrierenden Studien II wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

(3) Für alle Lehrveranstaltungen können digitale Formate genutzt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.