§ 6a GKrimDVDV — Teile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus den folgenden Teilen:
1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
der Prüfung der körperlichen Tauglichkeit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.