Anlage 7 EuWO — (zu § 23 Abs. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581)

Gemeinde

Wahlbezirk

Kreis

Land

Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses

für die Wahl zum Europäischen Parlament amDatum

Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vomDatum der Bekanntmachung

in der Zeit vomDatum

bisDatum

für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen.

Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.

Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die

Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem amDatum

ortsüblich bekannt gemacht worden.

Das Wählerverzeichnis umfasstAnzahl

Blätter.

Kenn-

buchstabeBerichtigt gemäß

§ 46 Abs. 2 Satz 2 der

EuropawahlordnungBerichtigt gemäß

§ 46 Abs. 2 Satz 3 der

Europawahlordnung

A 1Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis

ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonenPersonen

A 2Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis

mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonenPersonen

(A 1 + A 2)Im Wählerverzeichnis insgesamt

eingetragenPersonenPersonenPersonen

OrtOrt

DatumDatum

Der WahlvorsteherDer Wahlvorsteher

Ort, DatumDie Gemeindebehörde

(Dienstsiegel)

_____________

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.