Anlage 7 EuWO — (zu § 23 Abs. 1)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581)
Gemeinde
Wahlbezirk
Kreis
Land
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
für die Wahl zum Europäischen Parlament amDatum
Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vomDatum der Bekanntmachung
in der Zeit vomDatum
bisDatum
für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen.
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die
Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem amDatum
ortsüblich bekannt gemacht worden.
Das Wählerverzeichnis umfasstAnzahl
Blätter.
Kenn-
buchstabeBerichtigt gemäß
EuropawahlordnungBerichtigt gemäß
Europawahlordnung
A 1Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonenPersonen
A 2Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonenPersonen
(A 1 + A 2)Im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragenPersonenPersonenPersonen
OrtOrt
DatumDatum
Der WahlvorsteherDer Wahlvorsteher
Ort, DatumDie Gemeindebehörde
(Dienstsiegel)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.