Anlage 2B EuWO — (zu § 17a Absatz 5)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 215, S. 3 – 6)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.