Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › EuWO › § 88
EuWO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 66 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
  2. § 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  3. § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  4. § 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt
  5. § 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
  6. § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet
  7. § 72 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
  8. § 73 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
  9. § 74 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter
  10. Fünfter Abschnitt · Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern
  11. § 75 Nachwahl
  12. § 76 Wiederholungswahl
  13. § 77 Berufung von Listennachfolgern
  14. Sechster Abschnitt · Übergangs- und Schlußbestimmungen
  15. § 78 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
  16. § 78a Prüfung der Wählbarkeit deutscher Bewerber in anderen Mitgliedstaaten
  17. § 79 Öffentliche Bekanntmachungen
  18. § 80 Zustellungen, Versicherungen an Eides Statt
  19. § 81 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
  20. § 82 Sicherung der Wahlunterlagen
  21. § 83 Vernichtung von Wahlunterlagen
  22. § 84
  23. § 85 Stadtstaatklausel
  24. § 86 Nachweis des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit
  25. § 87 Übergangsregelung
  26. § 88
  27. Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6)
  28. Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5)
  29. Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2)Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
  30. Anlage 2B (zu § 17a Absatz 5)
  31. Anlage 2C (zu § 17b Abs. 2)
  32. Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1)Wahlbenachrichtigung
  33. Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2)
  34. Anlage 5 (zu § 19 Absatz 1)
  35. Anlage 6 (zu § 19 Absatz 2)
  36. Anlage 6A (zu § 19 Absatz 3)Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
  37. Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1)
  38. Anlage 8 (zu § 25)
  39. Anlage 9 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)
  40. Anlage 10 (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)
  41. Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3)
  42. Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1)
  43. Anlage 13 (zu § 32 Abs. 1)
  44. Anlage 14 (zu § 32 Absatz 3)
  45. Anlage 14A (zu § 32 Abs. 3)
  46. Anlage 15 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 1)
  47. Anlage 16 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2)
  48. Anlage 16A (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a)
  49. Anlage 16B (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b)
  50. Anlage 16C (weggefallen)
  51. Anlage 17 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
Europawahlordnung

§ 88 EuWO

(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 87
Übergangsregelung
Inhaltsverzeichnis
EuWO
Nächste Vorschrift →
Anlage 1
(zu § 17 Absatz 6)

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.