Anlage 19 EuWO — (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Versicherung an Eides statt
Wir versichern
- dem Bundeswahlleiter
an Eides statt,
1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
amDatum
inOrt
die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
Liste für das Land
- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum
Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Ort, Datum
Der Leiter der VersammlungAls Mitunterzeichner
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche UnterschriftNamen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
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Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.