Anlage 19 EuWO — (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Versicherung an Eides statt

Wir versichern

- dem Bundeswahlleiter

an Eides statt,

1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder

Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung

amDatum

inOrt

die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die

Liste für das Land

- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;

2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;

3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.

Ort, Datum

Der Leiter der VersammlungAls Mitunterzeichner

Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche UnterschriftNamen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift

Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift

____________

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.