Anlage 30 EuWO — (zu § 71 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Niederschrift

über die Sitzung des Bundeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet

der Wahl zum Europäischen Parlament

Datum

  am  

Datum

1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am

im Wahlgebiet

Datum

trat heute, am, nach ordnungsgemäßer Ladung der Bundeswahlausschuss zusammen.

Es waren erschienen:

Familienname, Vorname

Wohnort

Funktion

1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r

2.als Beisitzer/in

3.als Beisitzer/in

4.als Beisitzer/in

5.als Beisitzer/in

6.als Beisitzer/in

7.als Beisitzer/in

8.als Beisitzer/in

9.als Beisitzer/in

10.als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts

11.als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts

Ferner waren zugezogen:

als Schriftführer/in sowie

und

als Hilfskräfte.

Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.

Zahl

2.Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt  Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse

Nr.Nr.

sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und in die als Anlagen Nr.bis

beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern zur Einsichtnahme vor.

2.1Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Landeswahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:

Der Bundeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:

2.2Der Bundeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift

nähere Bezeichnung

des Landeswahlausschusses

vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.

3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Länder ergab folgendes Gesamtergebnis für das Wahlgebiet:

Kennbuchstabe

AWahlberechtigte

BWähler

CUngültige Stimmen

DGültige Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der

Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/

Name und Kennwort der sonstigen politischen VereinigungStimmenAnteil der gültigen

Stimmen in Prozent

D 11.

D 22.

D 33.

D 44.

usw.

3.2Danach stellte der Bundeswahlausschuss fest, dass nach § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes folgende Wahlvorschläge (Listen für einzelne Länder sowie deren Verbindungen, gemeinsame Listen für alle Länder) an der Verteilung der Sitze teilnehmen

Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung

und folgende Wahlvorschläge bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben

Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung

3.3Sodann ermittelte der Bundeswahlausschuss nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 bis 6 des Europawahlgesetzes

-die Zahl der auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge entfallenden Sitze

und

-die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge einer Listenverbindung entfallenden Sitze.

Nr.Nr.

4.Der Bundeswahlausschuss stellte abschließend fest, dass die in den Anlagen Nr.bis

zu dieser Niederschrift aufgeführten Bewerber gewählt sind.

Nr.Nr.

5.Nach Feststellung des Gesamtergebnisses wurden die als Anlagen Nr.bis

zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellungen des Wahlergebnisses (nach dem Muster der Anlage 26) nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern vom Bundeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.

6.Der Bundeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Wahlgebiet mündlich bekannt.

Die Sitzung war öffentlich.

Vorstehende Niederschrift wurde von dem Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Ort, Datum

Der BundeswahlleiterDer Schriftführer

Die Beisitzer

1.2.

3.4.

5.6.

7.8.

Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts

1.2.

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