Anlage 2 RheinSchPersV — Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Sportpatentes und Behördenpatentes

(Anlageband zum BGBl. 2023 II Nr. 105, S. 38 - 39)

Vorbemerkung:

Patentarten (Spalten 4 bis 6)

A – Sportpatent

B – Behördenpatent

geforderte Kenntnisse (Spalte 3)

1 – Detailkenntnisse

2 – Grundkenntnisse

12345

Nr.PrüfungsstoffAB

1.Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

1.1Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (einschließlich der vorübergehenden Anordnungen)

Kapitel 1 bis 7, 151xx

Kapitel 81

Kapitel 9, 10, 12, 14 (für die beantragten Strecken)1xx

Kapitel 111

Anlagen

  3. Bezeichnung der Fahrzeuge1xx

  6. Schallzeichen1xx

  7. Schiffahrtszeichen1xx

  8. Bezeichnung der Wasserstraße1xx

10. Ölkontrollbuch1xx

Merkblätter / Handbücher

Sprechfunk2xx

Abfallbeseitigung2xx

1.2Verkehrsvorschriften für Seeschifffahrtsstraßen1x

(Bezeichnung der Fahrzeuge, Schallzeichen, Schifffahrtszeichen, Seezeichen und Betonnungssystem, Fahrregeln)

1.3Rheinschiffsuntersuchungsordnung und Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe

Aufbau und Inhalt2xx

Inhalt des Binnenschiffszeugnisses2xx

1.4Besatzungsvorschriften, Teil III der Rheinschiffspersonalverordnung1x

1.5ADN

Aufbau2x

Urkunden/Weisungen2x

Kenntnis der vorgeschriebenen Bezeichnung mit blauen Kegeln/Lichtern1x

Auffinden der Betriebsvorschriften2x

1.6Bestimmungen über die Patente, Teile II und III der Rheinschiffspersonalverordnung

Patentarten und besondere Berechtigungen2xx

Kriterien für Patententzug und Aussetzen der Gültigkeit1xx

1.7Unfallverhütung2xx

2.Nautische Kenntnisse

2.1Rhein und Nebenwasserstraßen2xx

(wichtigste geografische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)

2.2Ortskenntnisse der beantragten Rheinstrecken

Fahrwegbeschreibung Berg- und Talfahrt1xx

Fahrwegabmessungen1xx

2.3Navigation auf Seeschifffahrtsstraßen2x

(Kursbestimmung, Standlinien und Schiffsort, Arbeiten mit der Seekarte, Kompasskontrollverfahren, Grundlagen der Gezeitenlehre)

3.Berufskenntnisse

(nautische, schiffsbetriebstechnische, berufliche Fähigkeiten)

3.1Führung des Fahrzeuges

Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften2xx

Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb2xx

Einfluss von Strömung, Wind und Sog2xx

Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung2xx

Ankern und Festmachen2xx

3.2Maschinenkenntnisse

Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen2xx

Bedienung, Betriebskontrolle2xx

Maßnahmen bei Betriebsstörungen2xx

3.3Laden und Löschen

Bestimmung des Ladegewichtes anhand des Eichscheines2

Verwendung der Tiefgangsanzeiger2

Stauen der Ladung2x

3.4Verhalten unter besonderen Umständen

Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks2xx

Bedienung von Rettungsgeräten2xx

Besonderheiten bei Havarien auf Seeschifffahrtsstraßen2x

Abfallbehandlung und Reinhaltung der Gewässer2xx

Benachrichtigung von zuständigen Behörden2xx

Feuerlöschwesen2xx

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.