Inhaltsübersicht GntDLSVVDV

Abschnitt 1

Allgemeines

§ 1Studium

§ 2Ziel des Studiums

§ 3Dienstbehörde

§ 4Ausbildungsstandorte; Ausbildungsverantwortliche

§ 5Dienstaufsicht

§ 6Erholungsurlaub

§ 7Nachteilsausgleich

Abschnitt 2

Auswahlverfahren

§ 8Zweck des Auswahlverfahrens

§ 9Zulassung zum Auswahlverfahren

§ 10Auswahlkommission

§ 11Teile des Auswahlverfahrens

§ 12Festlegungen zum Auswahlverfahren

§ 13Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

§ 14Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens

§ 15Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens

§ 16Gesamtergebnis und Rangfolge

§ 17Ausnahmeregelung zur Rangfolge

§ 18Täuschung

§ 19Einstellung und gesundheitliche Eignung

Abschnitt 3

Studienordnung

§ 20Dauer und Gliederung des Studiums

§ 21Studienplan

§ 22Studieninhalte

§ 23Fachstudien

§ 24Praxisintegrierende Studienphasen

§ 25Durchführung der Praktika

§ 26Ausbilderinnen und Ausbilder

§ 27Praxisbezogene Lehrveranstaltungen

Abschnitt 4

Laufbahnprüfung

Unterabschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 28Laufbahnprüfung

§ 29Organisation und Durchführung

§ 30Bewertung

§ 31Prüferinnen und Prüfer

§ 32Prüfungskommission

§ 33Durchführung von Prüfungsleistungen

§ 34Termine von Prüfungsleistungen

§ 35Verhinderung bei Prüfungsleistungen und Teilen von Prüfungsleistungen

§ 36Täuschung und Ordnungsverstoß

§ 37Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Unterabschnitt 2

Leistungsnachweise und Praktikumsbewertungen

§ 38Leistungsnachweise

§ 39Praktikumsbewertungen

Unterabschnitt 3

Zwischenprüfung

§ 40Zeitpunkt und Inhalt der Zwischenprüfung

§ 41Zusammensetzung der Prüfungskommission

§ 42Ergebnis der Zwischenprüfung

Unterabschnitt 4

Abschlussprüfung

§ 43Ziel und Inhalt der Abschlussprüfung

§ 44Zusammensetzung der Prüfungskommission

§ 45Schriftlicher Teil

§ 46Zulassung zum mündlichen Teil

§ 47Mündlicher Teil

§ 48Wiederholung

Unterabschnitt 5

Abschluss und Prüfungsakte

§ 49Abschlussnote und Bestehen der Laufbahnprüfung

§ 50Abschlusszeugnis

§ 51Prüfungsakten; Einsichtnahme

Abschnitt 5

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 52Übergangsvorschriften

§ 53Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.