§ 53 GntDLSVVDV — Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.
(2) Abschnitt 2 dieser Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.