§ 13.02 RheinSchPV 1994 — Kennzeichnung der Fahrzeuge
Die Kennzeichen nach § 2.01 können durch die für den Rhein-Rhone-Kanal vorgeschriebenen oder zugelassenen Kennzeichen ersetzt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.