§ 13.02 RheinSchPV 1994 — Kennzeichnung der Fahrzeuge

Die Kennzeichen nach § 2.01 können durch die für den Rhein-Rhone-Kanal vorgeschriebenen oder zugelassenen Kennzeichen ersetzt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.