Anlage A1a RheinSchPersV — Zuständige Behörden für die Ausstellung von auf dem Rhein gültigen Bordbüchern

(Fundstelle: BGBl. II 2016, S. 718)

StaatBehördeAusstellungszeitraum

Die Liste der zuständigen Behörden wird von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.