Anlage A1a RheinSchPersV — Zuständige Behörden für die Ausstellung von auf dem Rhein gültigen Bordbüchern
(Fundstelle: BGBl. II 2016, S. 718)
StaatBehördeAusstellungszeitraum
Die Liste der zuständigen Behörden wird von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.