Anlage D6 RheinSchPersV — Als gleichwertig anerkannte Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt

(Fundstelle: BGBl. II 2017, 324)

Die Liste der als gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt und der dazu gehörigen Informationen über die ausstellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.