Anlage D7 RheinSchPersV — Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Patentes für den Rhein

(Fundstelle: BGBl. II 2011, Anlageband zu Nr. 33, S. 102 - 103)

Vorbemerkung:

Patentarten (Spalten 4 bis 7)

A - Großes Patent

B - Kleines Patent

C - Sportpatent

D - Behördenpatent

geforderte Kenntnisse (Spalte 3)

1 - Detailkenntnisse

2 - Grundkenntnisse

1234567

Nr.PrüfungsstoffABCD

1.Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

1.1Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (einschließlich der vorübergehenden Anordnungen)

Kapitel 1 bis 7, 151xxxx

Kapitel 81xx

Kapitel 9, 10, 12, 14 (für die beantragten Strecken)1xxxx

Kapitel 111x

Anlagen

  3.Bezeichnung der Fahrzeuge1xxxx

  6.Schallzeichen1xxxx

  7.Schifffahrtszeichen1xxxx

  8.Bezeichnung der Wasserstraße1xxxx

10.Ölkontrollbuch1xxxx

Merkblätter / Handbücher

Sprechfunk

Abfallbeseitigung

1.2Verkehrsvorschriften für Seeschifffahrtsstraßen1xxx

(Bezeichnung der Fahrzeuge, Schallzeichen, Schifffahrtszeichen, Seezeichen und Betonnungssystem, Fahrregeln)

1.3Rheinschiffsuntersuchungsordnung und Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe

Aufbau und Inhalt2xxxx

Inhalt des Binnenschiffszeugnisses2xxxx

1.4Besatzungsvorschriften, Teil II der Verordnung über das

Schiffspersonal auf dem Rhein1xxx

1.5ADN

Aufbau2xxx

Urkunden/Weisungen2xxx

Kenntnis der vorgeschriebenen Bezeichnung mit blauen Kegeln/Lichtern1xxx

Auffinden der Betriebsvorschriften2xxx

1.6Bestimmungen über die Rheinpatente, Teil III der Verordnung über

das Schiffspersonal auf dem Rhein

Patentarten2xxxx

Kriterien für Patententzug und Aussetzen der Gültigkeit1xxxx

1.7Unfallverhütung2xxxx

2.Nautische Kenntnisse und Streckenkenntnisse

(anhand von Kartenmaterial)

2.1Rhein und Nebenwasserstraßen2xxxx

(wichtigste geografische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)

2.2Ortskenntnisse der beantragten Rheinstrecken

Fahrwegbeschreibung Berg- und Talfahrt

Fahrwegabmessungen

2.3Navigation auf Seeschifffahrtsstraßen2xxx

(Kursbestimmung, Standlinien und Schiffsort, Arbeiten mit der Seekarte, Kompasskontrollverfahren, Grundlagen der Gezeitenlehre)

3.Berufskenntnisse

(nautische, schiffsbetriebstechnische, berufliche Fähigkeiten)

3.1Führung des Fahrzeuges

Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften2xxxx

Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb2xxxx

Einfluss von Strömung, Wind und Sog2xxxx

Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung2xxxx

Ankern und Festmachen2xxxx

3.2Maschinenkenntnisse

Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen2xxxx

Bedienung, Betriebskontrolle2xxxx

Maßnahmen bei Betriebsstörungen2xxxx

3.3Laden und Löschen

Bestimmung des Ladegewichtes anhand des Eichscheines2xx

Verwendung der Tiefgangsanzeiger2xx

Stauen der Ladung2xxx

3.4Verhalten unter besonderen Umständen

Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks2xxxx

Bedienung von Rettungsgeräten2xxxx

Besonderheiten bei Havarien auf Seeschifffahrtsstraßen2xxx

Abfallbehandlung und Reinhaltung der Gewässer2xxxx

Benachrichtigung von zuständigen Behörden2xxxx

Feuerlöschwesen2xxxx

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.