§ 8.02 RheinSchPersV — Antrags- und Zulassungsverfahren

1.

Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:

a)

Vor- und Familienname;

b)

Geburtsdatum und Geburtsort;

c)

Anschrift.

2.

Dem Antrag sind beizufügen:

a)

ein Passbild aus neuerer Zeit;

b)

eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;

c)

eine Kopie des Schifferpatentes;

d)

eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.