§ 7.10 RheinSchPersV — Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses

1.

Wer ein Streckenzeugnis erwerben oder erweitern will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Streckenzeugnisses mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:

a)

Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;

b)

Rheinstrecke, für die das Streckenzeugnis erworben werden soll.

2.

Dem Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses sind beizufügen:

a)

ein Passbild aus neuerer Zeit;

b)

eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;

c)

eine Kopie des von der ZKR gemäß § 6.02 Nr. 1 als gleichwertig anerkannten gültigen Schiffsführerzeugnisses;

d)

der Nachweis der Streckenfahrten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.