Anhang B RheinLotsO — (zu § 9 Nr. 1) Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschüsse bestehen in:
Basel
Offenburg
Straßburg
Mannheim
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.