Anhang B RheinLotsO — (zu § 9 Nr. 1) Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse bestehen in:

Basel

Offenburg

Straßburg

Mannheim

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.