§ 16 RheinLotsO
Das Lotsenpatent kann entzogen werden,
a)
wenn der Lotse seine Tätigkeit länger als sechs Monate nicht ausgeübt hat oder
b)
wenn der Lotse wiederholt Lotsungen ohne wichtigen Grund abgelehnt hat.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.