Anlage 2 MilchPQV — (zu § 19 Absatz 1)Gütezeichen bei Markenbutter
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 30)
Das Gütezeichen besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung,
die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.