§ 29 HBPolVDAufstV — Durchführung und Dauer der Abschlussprüfung

(1) Die Abschlussprüfung wird in Form eines fächerübergreifenden Prüfungsgesprächs durchgeführt.

(2) Das Prüfungsgespräch wird in der Regel als Gruppenprüfung durchgeführt. Eine Gruppe darf aus höchstens vier Prüflingen bestehen.

(3) Das Prüfungsgespräch soll je Prüfling 30 bis 45 Minuten dauern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.