§ 10 HBPolVDAufstV — Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:

1.

den Ablauf des Auswahlverfahrens,

2.

die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,

3.

die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,

4.

die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

5.

die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.