§ 10 HBPolVDAufstV — Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren
Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.