§ 14 HBPolVDAufstV — Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in
1.
den ersten Teil der theoretischen Ausbildung,
2.
die Anfertigung einer Seminararbeit,
3.
die praktische Ausbildung und
4.
den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.