§ 23 HBPolVDAufstV — Praktische Ausbildung
(1) Die praktische Ausbildung dauert in der Regel 30 Wochen.
(2) Sie wird in den Dienststellen der Bundespolizei durchgeführt.
(3) Näheres regelt der Ausbildungsplan.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.