Anlage 3 GBV — (zu § 52 Abs. 1)(Hypothekenbrief)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Hypothekenbriefes,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 37)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.