Anlage 2a GBV — (zu § 31)(Unübersichtliches Grundbuchblatt)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines unübersichtlichen Grundbuchblatts,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 16 - 26; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.