Anlage 10b GBV — (zu § 69 Abs. 4)(Maschinell geführtes Grundbuchblatt)

(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines maschinell geführtes Grundbuchblatts

Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995, Nr. 6, S. 63 - 68)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.