Anlage I Kap XII A III EinigVtr — Anlage I Kapitel XIISachgebiet A - ImmissionsschutzrechtAbschnitt III

Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:

1.

(nicht mehr anzuwenden)

2.

(weggefallen)

3.

(nicht mehr anzuwenden)

4.

(nicht mehr anzuwenden)

5.

(nicht mehr anzuwenden)

6.

(nicht mehr anzuwenden)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.