Anlage I Kap X G III EinigVtr — Anlage I Kapitel XSachgebiet G - TierärzteAbschnitt III
(Abschnitt III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.