Anlage I Kap X F III EinigVtr — Anlage I Kapitel XSachgebiet F - Fleisch- und GeflügelfleischhygienerechtAbschnitt III
(Abschnitt III nicht mehr anzuwenden)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.