Anlage I Kap X EinigVtr — Anlage I Kapitel XGeschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1072 - 1097)

Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte untergliedert.

Er ist wie folgt abrufbar:

a)

kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap X) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel X der Anlage I -

b)

sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap X H) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Sachgebiet H des Kapitels X der Anlage I -

c)

abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap X H III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des Sachgebiets H des Kapitels X der Anlage I -

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.