Anlage I Kap IX EinigVtr — Anlage I Kapitel IXGeschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung

(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1071)

(siehe Kapitel XIX - Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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