Anlage I Kap IX EinigVtr — Anlage I Kapitel IXGeschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1071)
(siehe Kapitel XIX - Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.