Anlage I Kap XV EinigVtr — Anlage I Kapitel XVGeschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie

(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1129)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.