Anlage I Kap XIV EinigVtr — Anlage I Kapitel XIVGeschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1122 - 1128)

Der Text des Kapitels ist in Abschnitte untergliedert.

Er ist wie folgt abrufbar:

a)

kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap XIV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel XIV der Anlage I -

b)

abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap XIV III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des Kapitels XIV der Anlage I -

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.