Inhaltsübersicht BioSt-NachV

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich

§  2Begriffsbestimmungen

Teil 2

Nachhaltigkeitsanforderungen

§  3Anforderungen für die Vergütung

§  4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse

§  5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse

§  6Treibhausgaseinsparung

Teil 3

Nachweis

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen

§  7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung

§  8Weitere Nachweise

§  9Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde

Abschnitt 2Nachhaltigkeitsnachweise

§ 10Anerkannte Nachweise

§ 11Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen

§ 12Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen

§ 13Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen

§ 14Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise

§ 15Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben

§ 16Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 17Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise

§ 18Nachhaltigkeits-Teilnachweise

§ 19Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen

Abschnitt 3Zertifikate für

Schnittstellen und Lieferanten

§ 20Anerkannte Zertifikate

§ 21Ausstellung von Zertifikaten

§ 22Inhalt der Zertifikate

§ 23Folgen fehlender Angaben

§ 24Gültigkeit der Zertifikate

§ 25Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 26Weitere anerkannte Zertifikate

Abschnitt 4Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 27Anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 28Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 29Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 30Inhalt der Anerkennung

§ 31Erlöschen der Anerkennung

§ 32Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 2Aufgaben der Zertifizierungsstellen

§ 33Führen von Verzeichnissen

§ 34Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten

§ 35Kontrolle des Anbaus

§ 36Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen

§ 37Mitteilungen und Berichte über Kontrollen

§ 38Weitere Berichte und Mitteilungen

§ 39Aufbewahrung, Umgang mit Informationen

Unterabschnitt 3Überwachung von Zertifizierungsstellen

§ 40Kontrollen und Maßnahmen

Unterabschnitt 4Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 41Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 42Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 5Vorläufige Anerkennung

§ 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Teil 4

Zentrales Register

§ 44Register Biostrom

§ 45Datenabgleich

§ 46Maßnahmen der zuständigen Behörde

Teil 5

Datenverarbeitung,

Berichtspflichten, behördliches Verfahren

§ 47Auskunftsrecht der zuständigen Behörde

§ 48Berichtspflicht der zuständigen Behörde

§ 49Datenübermittlung

§ 50Zuständigkeit

§ 51Verfahren vor der zuständigen Behörde

§ 52Muster und Vordrucke

§ 53Informationsaustausch

Teil 6

Ordnungswidrigkeiten

§ 54Ordnungswidrigkeiten

Teil 7

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 55Übergangsbestimmung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.