Inhaltsübersicht BioSt-NachV
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen
§ 3Anforderungen für die Vergütung
§ 4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
§ 5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
§ 6Treibhausgaseinsparung
Teil 3
Nachweis
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§ 7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
§ 8Weitere Nachweise
§ 9Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
Abschnitt 2Nachhaltigkeitsnachweise
§ 10Anerkannte Nachweise
§ 11Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 12Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 13Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 14Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 15Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 16Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 17Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 18Nachhaltigkeits-Teilnachweise
§ 19Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
Abschnitt 3Zertifikate für
Schnittstellen und Lieferanten
§ 20Anerkannte Zertifikate
§ 21Ausstellung von Zertifikaten
§ 22Inhalt der Zertifikate
§ 23Folgen fehlender Angaben
§ 24Gültigkeit der Zertifikate
§ 25Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 26Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 28Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 29Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30Inhalt der Anerkennung
§ 31Erlöschen der Anerkennung
§ 32Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 2Aufgaben der Zertifizierungsstellen
§ 33Führen von Verzeichnissen
§ 34Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
§ 35Kontrolle des Anbaus
§ 36Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
§ 37Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 38Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 39Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 40Kontrollen und Maßnahmen
Unterabschnitt 4Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 41Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 42Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 5Vorläufige Anerkennung
§ 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 4
Zentrales Register
§ 44Register Biostrom
§ 45Datenabgleich
§ 46Maßnahmen der zuständigen Behörde
Teil 5
Datenverarbeitung,
Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 47Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 48Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 49Datenübermittlung
§ 50Zuständigkeit
§ 51Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 52Muster und Vordrucke
§ 53Informationsaustausch
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 54Ordnungswidrigkeiten
Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 55Übergangsbestimmung
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.