§ 23 BioSt-NachV — Folgen fehlender Angaben
Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 22 nicht enthalten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.