Anlage 6 ATA-OTA-APrV — (zu § 47 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2325)
Die/der Vorsitzende
des PrüfungsausschussesZeugnis
über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung
„______________________________________________“
Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
hat am _______________ die staatliche Prüfung nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 – § 2 Absatz 2 Nummer 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes vor dem Prüfungsausschuss bei der
(Bezeichnung der Schule)
in
bestanden.
Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten:
1. im schriftlichen Teil der Prüfung„___________________ “
2. im mündlichen Teil der Prüfung„___________________ “
3. im praktischen Teil der Prüfung„___________________ “
Gesamtnote der staatlichen Prüfung (auf der Grundlage der Prüfungsnoten der Nummern 1 bis 3)
Ort, Datum
(Siegel)
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.