Anlage 4 ATA-OTA-APrV — (zu § 4 Absatz 2 Nummer 2)Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2323)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:
Stunden
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*
●Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen
●Viszeralchirurgie480
●Unfallchirurgie oder Orthopädie480
●Gynäkologie oder Urologie200
●Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)120
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen400
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin)
●Thoraxchirurgie
●Neurochirurgie
●HNO
●Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
●Augenchirurgie
●Gefäßchirurgie
●Operative Eingriffe bei Kindern
●und andere Disziplinen
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen
●Pflegepraktikum120
●zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80
●Anästhesie140
●Notaufnahme und Ambulanz200
●Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)120
Stunden zur freien Verteilung80*
Stundenzahl insgesamt2 500
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.