Anlage 13 ATA-OTA-APrV — (zu § 105 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2332)

Die/der Vorsitzende

des Prüfungsausschusses

Bescheinigung

über die staatliche Nachprüfung

 

„______________________________________________“

Name, Vorname

GeburtsdatumGeburtsort

 

hat am __________________________ die staatliche Nachprüfung nach den §§ 91 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden.

Ort, Datum

 

(Siegel)

 

(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur

der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.