Anlage 5 ATA-OTA-APrV — (zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2324)

Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung

Name, Vorname

GeburtsdatumGeburtsort

hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Ausbildung für

[…] Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

[…] Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

gemäß § 13 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes in Verbindung mit § 1 der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung teilgenommen.

Die Ausbildung ist – nicht – über die nach dem Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz zulässigen Fehlzeiten hinaus – um _____ Stunden* – unterbrochen worden.

Ort, Datum

(Stempel)

 

 

Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur

der Schulleitung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.