Anlage 11 ATA-OTA-APrV — (zu § 80 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2330)
Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Bescheinigung
über die staatliche Kenntnisprüfung
„______________________________________________“
Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
hat am _____________________ die staatliche Kenntnisprüfung nach den §§ 66 ff. der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
(Siegel)
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische
Signatur der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.