§ 38 WuSolvV — Marktbewerteter Wiedereindeckungsaufwand

Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist

1.

der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich

2.

der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.