§ 24 WuSolvV — KSA-Risikogewicht für Unternehmen

Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Unternehmen ist das Höhere von 100 Prozent und dem KSA-Risikogewicht nach § 17 für die Zentralregierung des Sitzstaates des Schuldners.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.