§ 35 WuSolvV — KSA-Positionswert

Der KSA-Positionswert einer KSA-Position ist das Produkt aus ihrer KSA-Bemessungsgrundlage nach § 36 und ihrem KSA-Konversionsfaktor nach § 44.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.